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Bausparkasse der Sparkassen
"Wichtige Informationen.
für Sie aufgrundder
Fusion zur LBS NordOst.
Wir geben deiner Zukunft ein Zuhause. 5 Finanzgruppe
Das Geschäftsgebiet der LBS Landesbausparkasse NordOst AG:
Geschäftsgebiet Nord (ehemals LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG)
» Geschäftsgebiet Ost (ehemals LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG)
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE
Wir informieren Sie über Änderungen, die überwiegend Verträge aus unserem Geschäftsgebiet
Nord in Schleswig-Holstein und Hamburg betreffen.
Der einfache Weg für Einzahlungen: Ihre Vertrags-IBAN
Für Ihre Überweisungen, Daueraufträge sowie die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen,
hat jeder Bausparvertrag zukünftig eine individuelle Vertrags-IBAN:
Beispiel)
Empfänger: Ihr Name, Vorname IBAN: DExx 1605 0500 xxxx xxxXx xx
hre persönliche Vertrags-IBAN finden Sie auf der ersten Seite Ihres Jahreskontoauszugs in der Übersicht zu Ihren Vertragsdaten.
Wenn Sie bisher per Dauerauftrag zahlen, ändern Sie bitte Ihren Dauerauftrag entsprechend. Für Ihre vermögenswirksamen
Leistungen teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber die neue Vertrags-IBAN für weitere Einzahlungen mit. Sie finden das Formular
„Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ unter Ibs.de/service/service-center/antraege-und-formulare nach
der Auswahl Ihres Bundeslandes.
Ihre Zahlungseingänge werden bis auf Weiteres auch noch nach dem bisherigen Verfahren (Vertragsnummer im Verwendungs-
zweck) verarbeitet und systemseitig weiterhin korrekt verbucht.
Wir bitten Sie, die oben genannten Änderungen für Ihre Verträge zeitnah vorzunehmen.
Informationen zur Änderung des Zuteilungsverfahrens
Die LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG (LBS SHH) ist mit Wirkung zum 15.09.2023 auf die LBS Landesbauspar-
kasse NordOst AG (vormals LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG) verschmolzen worden. Die fusionierte Bausparkasse ver-
wendet ab 30.12.2024 für die Feststellung der Zuteilungsreife der Bausparverträge eine einheitliche Mindestbewertungszahl
von 204. Dies macht eine Anpassung der tariflichen Mindestbewertungszahl für Bausparverträge in Tarifen erforderlich, die sich
vor der Fusion im Bestand der LBS SHH befanden bzw. nachfolgend in deren bisheriger Produktpalette abgeschlossen wurden.
Um Zuteilungsverzögerungen durch die Änderung der Mindestbewertungszahl zu verhindern, wird gleichzeitig das Verfahren
für die Berechnung der Bewertungszahl eines Vertrages umgestellt. Durch die Erhöhung der Bewertungszahl der betroffenen
Verträge wird sichergestellt, dass die Zuteilung diese Verträge nicht später erfolgt als bei Geltung der bisherigen tariflichen
Mindestbewertungszahl.
Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite.