Merkblatt

Auswirkungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008)

auf Ihren Versicherungsvertrag mit der Continentale Lebensversicherung a.G.

Für jeden Versicherungsvertrag gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Diese werden durch die individuellen

Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag, wie sie im Versicherungsschein dokumentiert sind, sowie die zugehörigen Vertragsbe-

stimmungen und Versicherungsbedingungen ausgestaltet.

Mit Wirkung zum 01.01.2008 ist ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten (VVG 2008), durch das Ihre Rechte als Ver-

braucher wesentlich gestärkt werden. Das neue Gesetz gilt zunächst im Jahr 2008 grundsätzlich nur für Versicherungsverträge, die auch

in diesem Jahr abgeschlossen werden (Neuverträge). Ab dem Jahr 2009 gelten die Bestimmungen des WG 2008 auch für Versiche-

rungsverträge, die vor 2008 entstanden sind (Altverträge). Das VVG 2008 ist dann auch für Ihren Versicherungsvertrag maßgeblich.

Den vollständigen Gesetzestext des WG 2008 können Sie z.B. im Internet einsehen über die Adresse http://www.gesetze-im-internet.de.

Auf etwaige Inhalte Ihres Versicherungsvertrags, die mit zwingenden Vorschriften des WG 2008 nicht in Einklang stehen, werden

wir uns ab 2009 zu Ihrem Vorteil nicht berufen.

Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen durch das VVG 2008.

Continentale Lebensversicherung a.G.

Baierbrunner Straße 31-33 Di

81379 München e

www.continentale.de , Continentale